Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich bin weiterhin der Meinung, dass die Abtragung und Neuaufschüttung unnötig ist und wir weiter versuchen sollten, dies zu verhindern.
Nur falls das nicht gelingt:
Forderungen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich für die zusätzlich vorgesehenen Fällungen von 1400 Bäumen am Coswiger Bahndamm
- Die Ausgleichsmaßnahmen sind in jedem Fall trassennah vorzusehen, um den Verlust der biotopverbindenden Funktion der jetzigen Vegetation und deren immissionsschützende Wirkung zu kompensieren. Am Fuß des Dammes ist unmittelbar nach Abschluß der Dammbaumaßnahmen eine Mischung aus schnell- (z.B. Säulenpappel, Robinie, Weiß-Weide) und langsamwachsenden (z.B. Eichenarten) Bäumen zu pflanzen, um sowohl mittel- als auch langfristig die genannten Funktionen wiederherzustellen.
- Die bisherigen Untersuchungen enthalten keine Aussagen zu Lebensräumen und Vermehrungsstätten besonders geschützter Tierarten (Biotope nach § 26 SächsNatSchG), z.B. Bruthöhlen von Spechten und Hohltauben, Brutplätze von Nachtigallen, Schlafplätze von Fledermäusen und Lebensräumen besonders geschützter Insekten (z.B. Juchtenkäfer). Diese Untersuchungen sind nachzuholen und Ausgleichsmaßnahmen – über den rein flächenbezogenen Ersatz hinaus – vorzusehen.
Die oben genannten Forderungen sind Ergebnisse erster Überlegungen von mir als Halb-Fachmensch in Sachen Naturschutz und dürfen gern kritisiert, geändert oder ergänzt werden.
Nachträglich allen ein gesundes und hoffentlich wenig durch den Bahnbau beeinträchtigtes neues Jahr wünscht Thomas Werner-Neubauer
(verfaßt am 05.01.2010)
[Die oben abgebildete Lokomotive fuhr übrigens
niemals nach Berlin sondern zog den
Orient-Express von Paris nach Istambul,
wo sie heute vor dem Bahnhof Sirkeci steht.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Momentan sind anonyme Kommentare erlaubt. Das wird bei Mißbrauch sofort geändert.