Motto

Wer wagt es, sich den donnernden Zügen entgegen zu stellen?
Die kleinen Blümchen zwischen den Eisenbahnschwellen.
Erich Kästner

Mittwoch, 10. Februar 2010

Bedenken und Alternativen

von  T. Werner-Neubauer
Danke an Prof. Grunert für seinen aktuellen Beitrag, der sich sicherlich mit der SZ-Veröffentlichung "Coswig tendiert zum Neubau des Bahndamms" vom 05.02.2010 überschnitten hat.

Diesen Artikel möchte ich - ergänzend zu
Prof. Grunert´s Aussagen - so nicht stehen lassen:

1. Die Aussage "Entsprechende Gutachten der Bahn würden belegen, dass der Damm an zahlreichen Stellen brüchig sei, oder sich gesenkt habe." ist falsch. Die Gutachten belegen lediglich, dass die 2004 gemessenen Standsicherheitsparameter nicht mehr den aktuell gültigen Normen entsprechen. Wenn der Damm brüchig wäre, oder sich gesenkt hätte, hätte bereits 2004 der Zugverkehr eingestellt werden müssen.
Nochmal zu den Bäumen: Nach meiner Einschätzung haben diese diese das Pech, dass sie und ihre Wurzeln in technischen Regelwerken bestenfalls als Störfaktor vorkommen - sicherlich der Tatsache geschuldet, dass sich sich durch schlecht vorhersehbares Verhalten einfachen Berechnungsansätzen entziehen. Robinien werden jedoch seit über 100 Jahren aufgrund ihres feinmaschigen und weitläufigen Wurzelgeflechts und ihrer Fähigkeit zur Regeneration gezielt zur Dammbefestigung eingesetzt. Fakt ist, dass der Bahndamm ohne diese Befestigung bereits seit langem der Erosion zum Opfer gefallen wäre und ich wage zu behaupten, dass er ohne bauliche Maßnahmen - zumindest an der Südwestseite - auch weitere Jahrzehnte stabil bleiben würde. An der Nordostseite (andere Gehölzzusammensetzung) wird wahrscheinlich eine Dammverbreiterung oder punktuelle Maßnahmen (Injektion / Verankerung) notwendig sein.
Übrigens drängt sich inzwischen eine weitere Alternativvariante auf:
Mittlerweile gibt es von der Bayer AG gemeinsam mit der Fa. Frenzelbau ein neues Verfahren zum Verschäumen von Schotter.
Vorteile dieses Verfahrens sind die Elastizität gegenüber einer Betonfahrbahn und der wesentlich geringe Aufwand.

2. Sofern der Kahlschlag unvermeidlich sein sollte, sind nicht nur trassennahe Ersatzpflanzungen, sondern auch weitere Ausgleichsmaßnahmen für den Verlust von Biotopen (Brutplätze, Rückzugszonen für gefährdete Arten) erforderlich.

3. In dem Artikel wird das Thema Schallschutz nicht erwähnt. Nach meinen Informationen hat die Bahn aber erkannt, dass das entsprechende Gutachten fehlehaft ist, und Nachbesserungen angekündigt.
Das bedeutet, dass es wohl auch zum Krankenhaus eine Lärmschutzwand geben wird. Der Bereich Neubaugebiet Dresdner Str. und Blauberg wird aber höchstwahrscheinlich kaum von diesen Maßnahmen profitieren können.



Das Bild oben zeigt übrigens die Nachtigall,
die bisher am Bahndamm gelegentlich zu hören war.

Sonntag, 7. Februar 2010

Bringepflicht der Bundesbahn

Was die Bundesbahn Coswigs Bürgern schuldet

von Prof.i.R.
Dr. habil. S. Grunert
Diplomgeologe
Die angekündigten und nun schon viel diskutierten Baumaßnahmen der Deutschen Bundesbahn an der Berliner Bahnstrecke in Coswig zwischen der Neucoswiger Straße und dem Fußgängertunnel schweben über den Bürgern wie ein Damoklesschwert. Die Verantwortlichen der Bundesbahn schweigen.

Ein Gutachten besagt, dass ein Teil der Strecke den Standsicherheits-Anforderungen nicht entspricht und ertüchtigt werden muss. Die noch im Raum stehende Variante der Bundesbahn sieht zur Stabilisierung des Dammes das Abtragen des Dammes und das Wiedererrichten mit dem gleichen, nur zementstabilisierten Sand des bisherigen Dammes, vor. Die Fragwürdigkeit des Verfahrens habe ich bereits erläutert. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Stabilität des Dammes zu verbessern, Verfahren, die mehr Langzeit-Standsicherheit für das Bauwerk gewährleisten als die vorgesehene Variante, und die den Anliegern in der Bauphase eine geringere Belastung zumuten.

Als Beispiele seien genannt:
Aufsetzen einer Fahrbahnwanne
Spundwände
Injektion
Innenverdichtung
Verankerung

Ein Teil der Verfahren könnte auch nur punktuell an den Schwachstellen des Dammes eingesetzt werden. Gleichgültig welches Verfahren angewandt werden soll, es müsste durch einen Variantenvergleich exakt begründet werden. Diese Erklärung ist eine Bringepflicht der Bundesbahn gegenüber der Stadtverwaltung und den Bürgern, ebenso wie der auch noch ausstehende aktualisierte landschaftspflegerische Begleitplan zu dem Bauvorhaben..

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