Natürlich
hat Bahnlärm Einfluss auf die Bundestagswahl!
Sollte er wenigstens. Aber nur unter einer Bedingung:Die Betroffenen müssen wissen, was die Parteien - und ihre Direktkandidaten - mit Bezug auf die Lärmemissionen - versprechen.
Was sie dann tun, wenn sie gewählt sind, das bedarf der persönlichen Übeprüfung.
Oder: man unterzieht die Versprechungen einem persönlichen Plausibilitätstest, gestützt auf Erfahrungen mit den Parteien und ihren Kandidaten.
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