Motto

Wer wagt es, sich den donnernden Zügen entgegen zu stellen?
Die kleinen Blümchen zwischen den Eisenbahnschwellen.
Erich Kästner

Sonntag, 7. März 2010

Gespräch beim OB am 4.3.2010 (Übernahme von Coswig-Talk)

(zum Originaltext Überschrift anklicken!) 

Bei dem Gespräch am 4.3. ging es um 2 Themen, die ich im folgenden trenne:

Bahndamm (Bäume / Technologie) und Lärmschutz.

Bahndamm

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA – zuständig für die Genehmigung von Aus- und Neubauvorhaben der Bahn) betrachtet die Abtragung und Neuerrichtung des Damms als reine „Unterhaltungsmaßnahme, die keiner planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung bedarf“ (Zitat aus dem Antwortschreiben des EBA auf eine Anfrage der Fraktion CBB, nachlesbar via http://bahndamm.blogspot.com/ ), da der Querschnitt des Damms nicht verändert wird.
Die Fällung der rund 1400 Bäume sei, so Herr Riedel (DB Projekt GmbH) also planungsrechtlich nicht relevant und es bedarf dazu auch – außerhalb des Schutzzeitraums nach Naturschutzrecht vom 1.3. bis 30.9. keiner Genehmigung (Diese Ausnahmegenehmigung wurde inzw. vom Landkeis Meißen bis 26.03.2010 erteilt). Der Eingriff in Natur und Landschaft sei allerdings auszugleichen, und es fehlt offenbar ca. 1 Hektar Fläche für Ersatzmaßnahmen.
Die SV will versuchen, entsprechende Flächen zu finden und der DB anzubieten. Vor allem sollten Bäume zwischen dem Dammfuß auf südwestlicher Seite und dem Neubaugebiet Dresdner Str. gepflanzt werden, um den Verlust des grünen Damms optisch und akustisch baldmöglichst zu kompensieren. Das kollidiert aber teilweise mit der dort verlegten Gasleitung.

Als Grund für die Maßnahme wird eine zu geringe Festigkeit des Dammes angegeben, die den seit 2008 gültigen EU-Normen nicht mehr entspricht. Festgestellt wurde dies durch Probennahmen 2004, deren Korrektheit von Prof. Grunert angezweifelt wird.
Pikantes Detail: Der „schwächste“ Teil des Damms ist offenbar der zwischen dem Fußgängertunnel und der Meißner/Dresdner Str., der aber erst 2015 (falls dann noch Geld für sowas da ist) saniert werden soll.

Alternativvarianten zu der geplanten Maßnahme seinen entweder zu teuer oder würden bei geringerer Verbesserung der Standsicherheit ebenfalls den Verlust der Bäume bedeuten. Ein nachvollziehbarer Variantenvergleich fand aber offenbar nicht statt.

Prof. Grunert´s Vorschlag, die Gleistrasse mittels Bohrpfählen abzustützen („Brücke im Damm“), die einzige Variante, die den Erhalt eines Großteils der Bäume ermöglicht und auch die Grundwasserproblematik (s.u.) eliminiert hätte, wurde von Herrn Riedel mit der Begründung verworfen, ein solches Bauwerk sei nicht kontrollierbar.

Die Einwände von Prof. Grunert, insbes. hinsichtlich einer möglichen Instabilität des neuen Bauwerks bei weiterhin steigenden Grundwasserständen, wurde von Herrn Riedel zur Kenntnis genommen und weitere Untersuchungen angekündigt.
Anmerkung: Leider wird nach Abschluß der Untersuchung die Baumaßnahme in vollem Gange oder abgeschlossen und die Bäume gefällt sein und schlimmstenfalls steht uns eine Folgebaumaßnahme bevor.

Die Bahn hat nach Aussage von Herrn Riedel ein Zeitfenster bis Dez. 2010 durch die Vollsperrung der Strecke. Die Dammsanierungsmaßnahme könne daher in der geplanten Weise innerhalb von ca. 4 Monaten fertiggestellt werden.

Falls das Vorhaben jetzt verhindert würde, müßten Maßnahmen zur Dammsanierung (andere als jetzt geplant, Spundwände o.ä.) in den nächsten Jahren während des laufenden Betriebs stattfinden, die mit einer deutlich längeren Bauzeit, ebenfalls dem Abholzen und stärkeren Beeinträchtigungen der Anwohner durch Lärm und Erschütterungen verbunden wären.
Anmerkung: Vor dem Hintergrund, dass der marodere Folgeabschnitt Richtung Radebeul mind. 5 weitere Jahre unsaniert genutzt werden soll, klingt das doch sehr nach Drohgebärde.

Fazit: Es gibt nur noch eine Möglichkeit, das Vorhaben in der gepl. Form zu verhindern: Die Stadt Coswig klagt vor dem Verwaltungsgericht (da es eine Maßnahme nach dem Verkehrswegebeschleunigungsgesetz betrifft, wäre vermutl. das Bundesverwaltungsgericht erste und letzte Instanz) mit m.E. geringen Erfolgsaussichten und der Folge, dass die Anwohner der Trasse über Jahre mit dem aktuellen Zustand und ggf. künftigen Baumaßnahmen leben müssten.

Obwohl das ganze Verfahren verfahrensrechtlich und auch hinsichtlich der Bürgerbeteiligung nach meiner Meinung haarsträubend abläuft (z.B. die Naturschutzverbände werden vom EBA nicht beteiligt, da nicht betroffen !), wird sich die Fällung der Bäume kaum verhindern lassen. Wir können nur noch einen optimalen, ortsnahen Ausgleich einfordern.

Soviel erstmal zu diesem Thema, ein Beitrag zum Lärmschutz folgt.

Thomas Werner-Neubauer

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